Küdigungsgrund: Üble Nachrede
Das Amtgericht Aurich hat mit Urteil vom 12.5.17 entschieden, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis aufgrund übler Nachrede (§ 186 StGB) außerordentlich kündigen kann.
Das Amtgericht Aurich hat mit Urteil vom 12.5.17 entschieden, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis aufgrund übler Nachrede (§ 186 StGB) außerordentlich kündigen kann.